Glühdrahtprüfung

Die Glühdrahtprüfung gehört in der Kunststoffprüfung zu den physikalischen Prüfverfahren und ist speziell den Verfahren zur thermischen Prüfung von Kunststoffen zuzuordnen und prüft Kunststoffplatten oder -bauteilen auf Entflammbarkeit. Dabei wird der Prüfkörper in einem definierten Zeitintervall punktuell einer hohen Temperaturbelastung ausgesetzt.

Die DIN-Vorschriften für die Glühdrahtprüfung zählen zu dem Normenwerk „Prüfungen zur Beurteilung der Brandgefahr“ (DIN EN 60695) und sind in den Teilen 2-10, 2-11, 2-12 und 2-13 aufgeführt. Der Prüfwagen ist bei einfachen Ausführungsvarianten über Seilzüge mit zwei Gewichten verbunden, welche die Einstellung der Andruckkraft, z. B. 1 N, ermöglichen.

Bei dieser Prüfung werden die Dauer bis zur Entzündung, die Dauer bis zum Erlöschen, die Glühdrahtentzündungstemperatur (GWIT) bzw. die Glühdrahtentflammbarkeitszahl (GWFI) als Werkstoffkenngrößen ermittelt, die zur Bauteilbewertung herangezogen werden. Dabei berührt der auf eine bestimmte Temperatur vorgeheizte Glühdraht den Prüfkörper (Platte) für eine Zeitdauer von 30 Sekunden.

Unsere Artikel unterliegen diesen Prüfungen und werden durch die folgenden Piktogramme beschrieben:

650°

Diese Prüftemperatur finden Sie beispielsweise bei den Artikel des Bereichs UnterputzDosen und Unterputz-Verbindungskästen.

750°

Diese Prüftemperatur finden Sie beispielsweise bei den Artikel des Bereichs Klemmschellen, Kabel-Sammelhalter und Kabelverschraubungen und Gegenmuttern.

850°

Diese Prüftemperatur finden Sie beispielsweise bei den Artikel des Bereichs HohlraumDosen.

960°

Diese Prüftemperatur finden Sie beispielsweise bei den Artikel des Bereichs Abdeckstreifen, sowie unsere BOXLINE E90-Ausführung in der selbstverlöschenden Ausführung